Die Ausgangssituation
Einmalumwandlungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV)
wurden bisher klassischerweise über den Durchführungsweg
Direktzusage mit Bildung von Pensionsrückstellungen in der
Steuerbilanz umgesetzt. Die Bilanzberührung ist aber von vielen
Unternehmen oft nicht mehr gewünscht. Auch für Empfänger von
Einmalzahlungen, z.B. GmbH-Geschäftsführer, ist die Freude nicht
ungetrübt, denn hohe Steuerbelastungen von bis zu 48% schmälern die
Auszahlung deutlich.
Die Lösung
Dabei können hohe Einmalbeträge (z.B. Tantiemen) zugunsten einer
bAV umgewandelt werden, ohne Rückstellungen in der Steuerbilanz zu
bilden.
Die Idee: Zwischen der GmbH und dem Geschäftsführer wird eine
Vereinbarung über den Verzicht der Tantieme getroffen, für die er
eine betriebliche Versorgungszusage erhält. Diese Zusage wird dann
auf die Condor Versorgungs- und Unterstützungskasse e.V.
übertragen, kongruent rückgedeckt und laufend ausfinanziert.
Die Vorteile
Für das Unternehmen entsteht ein sofortiger Liquiditätsvorteil, da
die Tantieme nicht ausgezahlt wird. Es erfolgt kein Ausweis in der
Steuerbilanz, und es kann langfristig zu einer Eigenkapitalstärkung
des Unternehmens kommen. Für den Geschäftsführer kommt es zu
sofortigen Steuervorteilen und er baut sich eine zusätzliche, von
Beginn an garantierte Altersvorsorge auf.
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