Geschäftsaufgabe – Was passiert mit der betrieblichen
Altersversorgung?
Wer sein Unternehmen auflösen möchte, der hat den Behörden
gegenüber nachzuweisen, dass es keine offenen Geschäfte mehr gibt.
Sämtliche Rechnungen sind zu begleichen und die Forderungen sind
einzuziehen.
Was aber geschieht mit den bestehenden Versorgungszusagen und
Betriebsrentnern?
Sofern sich niemand findet, der diese Verpflichtungen übernimmt,
kann die angestrebte Auflösung der Gesellschaft nicht vollzogen
werden. Die Gesellschaft müsste solange fortbestehen, bis die
"letzte Rente" gezahlt ist.
In diesen Situationen hat sich die sogenannte
Liquidationsversicherung bewährt.
Die Condor Lebensversicherungs-AG
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übernimmt die Verpflichtungen gegen Zahlung eines
Übernahmeentgeltes,
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zahlt die versprochenen Leistungen aus,
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übernimmt die Rentnerverwaltung (Lohnsteuerabwicklung,
Sozialversicherung).
Die Liquidationsversicherung
Konsequenzen für das Unternehmen
- Schuldrechtliche Befreiung von den
Pensionsverpflichtungen
- Übernahmeentgelt an Condor ist
Betriebsausgabe
- Bisher gebildete Pensionsrückstellungen
sind aufzulösen
- Keine weiteren PSV-Beiträge
- Schlussbilanz kann erstellt werden
- Abmeldung der Gesellschaft im
Handelsregister beim Registergericht
Konsequenzen für den
Arbeitnehmer
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Die Altersversorgung bleibt erhalten und ist vollständig
ausfinanziert.
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Der Arbeitnehmer hat einen Versorgungsanspruch gegen
die Condor Lebensversicherungs-AG.
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Überschussanteile aus der Versicherung erhöhen die zugesagten
Leistungen.
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Steuerliche Flankierung:
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Die Condor-Plus-Punkte
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Fachlich überzeugende Gesamtausrichtung
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Angebot, Vertragsausfertigung und Abwicklung aus einer
Hand
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Bedarfsgerechte Tarife, z.B. kollektive Kalkulation für
größere Gruppen
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Langjährige Erfahrung in der betrieblichen
Altersversorgung
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Kostengünstige Rentnerverwaltung
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