Allgemeines
Der R+V Gruppenpensionsfonds AG ist ein
überbetrieblicher, rechtlich selbständiger Versorgungsträger, der
gegen Zahlung von Beiträgen kapitalgedeckte betriebliche
Altersversorgung mit Rechtsanspruch durchführt.
Bezugsberechtigte sind der Arbeitnehmer
oder ehemalige Arbeitnehmer bzw. deren Hinterbliebenen.
Der R+V Gruppenpensionsfonds AG ist durch eine große Freiheit in
der Kapitalanlage gekennzeichnet. Durch die einschlägigen
steuerlichen Regelungen – insbesondere § 3 Nr. 66 EStG – ist der
Pensionsfonds besonders für die Übernahme
von Versorgungsverpflichtungen (Pensionszusage oder
Unterstützungskasse) geeignet.
Auslagerung nach dem Kombi-Modell
Der R+V Gruppenpensionsfonds AG übernimmt erdiente
Versorgungsansprüche ("Past-Service") gegen Zahlung eines
Einmalbetrages.
Der Beitrag ist beim
Versorgungsberechtigten lohnsteuerfrei und kann im Jahr der
Auslagerung als Betriebsausgabe angesetzt werden, soweit
Pensionsrückstellungen aufgelöst werden. Der übersteigende Betrag
ist steuerlich über einen Zeitraum von 10 Jahren zu verteilen.
Der Pensionsfonds bietet entweder
versicherungsförmige Garantien, rückgedeckt mit Condor oder R+V,
oder eine chancenorientierte, liquiditätsschonende
Ausgestaltung.
Künftig noch zu erdienende Ansprüche ("Future-Service") werden auf
die Condor Versorgungs- und Unterstützungskasse e.V. (CVU)
übertragen und mit laufenden Zuwendungen ausfinanziert.
Vorteile einer Auslagerung von Pensionszusagen nach dem
Kombi-Modell
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