Allgemeines
Der Arbeitgeber sagt seinem Arbeitnehmer Leistungen der
betrieblichen Altersvorsorge rechtsverbindlich zu (Renten- und/oder
Kapitalzusage). Für dieses Versprechen muss der Arbeitgeber in
seiner Bilanz Pensionsrückstellungen bilden (gemäß § 6a
EStG).
Um die versprochene Leistung sowohl im Alter als auch im
vorzeitigen Versorgungsfall finanzieren zu können, schließt der
Arbeitgeber bei der Condor Lebensversicherung einen
Rückdeckungsvertrag ab.
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet die Versorgungen beim
Pensionssicherungsverein (PSV) gegen Insolvenz zu sichern.
Steuerliche Auswirkungen beim Arbeitgeber
Die jährliche Zuführung zur Pensionsrückstellung ist betrieblicher
Aufwand und mindert somit den zu versteuernden Gewinn des
Arbeitgebers. Die Rückstellungen werden erst im Versorgungsfall
sukzessive wieder aufgelöst. Damit kommt es über die gesamte
Laufzeit zu Steuerstundungseffekten.
Der Beitrag des Arbeitgebers an die Rückdeckungsversicherung ist
eine Betriebsausgabe und mindert ebenfalls den zu versteuernden
Gewinn. Da der Arbeitgeber bei diesem Vertrag sowohl für den
Erlebensfall- als auch für den Todesfall bezugsberechtigt ist, ist
der Wert der Versicherung in der Bilanz zu aktivieren
(Aktivwert).
Steuerliche Auswirkungen beim Arbeitnehmer
Für den Arbeitnehmer bedeuten die Erteilung der
Pensionszusage und die Zahlung des Beitrages an eine
Rückdeckungsversicherung keinen lohnsteuerlichen Zufluss, d.h. für
ihn ist die Pensionszusage voll steuer- und
sozialversicherungsfrei. Erst die Leistung ist nach § 19 EStG
einkommensteuerpflichtig. Wird eine Kapitalabfindung gezahlt,
greift gegebenenfalls die sogenannte Fünftelungsregelung gemäß § 34
EStG.
Finanzierung
Die Pensionszusage wird traditionell ausschließlich vom Arbeitgeber
finanziert. Allerdings gibt es auch Modelle, bei denen sie per
Entgeltumwandlung bestritten wird (deferred compensation).
Zielgruppen
Die Pensionszusage ist besonders für Personengruppen in
Schlüsselpositionen geeignet, die einen hohen Versorgungsbedarf
haben, der nicht oder nur begrenzt über eine Direktversicherung
oder Pensionskasse gedeckt werden kann. Dazu gehören z.B.
Gesellschafter-Geschäftsführer oder leitende Angestellte.
Die Vorteile
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