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Für den Arbeitnehmer bleibt von 100 Euro
Gehaltserhöhung je nach Steuerklasse nur rund die Hälfte netto
übrig, sodass die Freude über die erhaltene Gehaltserhöhung schnell
einen Dämpfer erhält. Anders bei Verwendung zugunsten einer bAV:
Hier fließen die vollen 100 Euro als Beitrag in die
Altersversorgung des Arbeitnehmers.
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