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Fachinformationen

Hier finden Sie verschiedene Fachinformationen zum Thema betriebliche Altersversorgung.

Entgelt- umwandlung

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Entgeltumwandlung

Arbeitnehmer haben seit dem 01.01.2002 einen Rechtsanspruch auf betriebliche Alters-versorgung (bAV) durch Entgeltumwandlung bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (West). Die zur Entgeltumwandlung eingesetzten Beiträge bleiben bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei.

 

 

Vorsorgen und sparen

So wirken sich die Steuer- und Sozialversicherungsvorteile aus, wenn 100 Euro monatlich für eine Entgeltumwandlung genutzt werden:

 

Monatlicher Beitrag zur bAV   100 Euro 
Steuerersparnis bei einem angenommenen  
Steuersatz von 20% inkl. Kirchensteuer
  20 Euro
Sozialversicherungsersparnis von ca. 20%    20 Euro
Monatlicher Aufwand für Arbeitnehmer   60 Euro 

 

Obwohl 100 Euro in die Altersversorgung fließen, reduziert sich das Nettogehalt nur um 60 Euro.

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Condor Dienstleistung

Die Condor Dienstleistungs-GmbH (CDL) ist die Servicegesellschaft der Condor Versicherungen für den Geschäftsbereich betriebliche Altersversorgung (bAV).

 
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