Zerstörung oder Verlust stellen ein ernst zu nehmendes Risiko
dar und können jedem Unternehmen finanziell schwer zu schaffen
machen. Die Montageversicherung ersetzt unvorhergesehen eintretende
Sachschäden an den versicherten Maschinen und Anlagen während des
Montage- und Erprobungszeitraumes.
Ein Auszug aus unserer täglichen Regulierungspraxis soll die
Notwendigkeit dieser Versicherung verdeutlichen:
- Unbekannte Täter entwenden die zur Montage
anstehenden Solarmodule einer Photovoltaikanlage von der
Baustelle.
- Ein Getreidesilo wird bei der Montage von
einer orkanartigen Sturmböe erfasst und bricht dadurch in sich
zusammen.
- Bei der Druckprobe eines Kessels platzen
die Schweißnähte, die aufgrund eines Berechnungsfehlers zu schwach
ausgelegt worden sind.
Der Beitrag zu einer Montageversicherung
kann als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden – eigene
Rücklagen müssen hingegen versteuert werden.
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