Per Gesetz haftet der Bauherr für Schäden an der Einrichtung der
Baustelle, auch wenn er als Bauherr mit der Bauausführung einen
sachverständigen Personenkreis (Architekten und Bauunternehmer)
betraut hat.
Durch die Übertragung der mit dem Bau verbundenen Aufgaben an
andere wird der Bauherr von eigenen Sorgfaltspflichten befreit. Er
haftet jedoch für Verletzungen der Verkehrssicherungs- und
Überwachungspflicht sowie bei Verschulden bei der Auswahl der am
Bau Beteiligten.
Der Bauherr muss sich persönlich um die Baustelle kümmern. Zwar hat
er keine Pflicht zur ständigen Anwesenheit, wohl aber zu häufigen
Stichproben. Kommt er dieser Pflicht nicht nach und entgeht
ihm dadurch ein gefahrenreicher Zustand, verstößt er gegen seine
Überwachungspflicht und haftet für Schäden.
Reicht die Absicherung durch eine
Privat-Haftpflichtversicherung?
Bauvorhaben bis zu einer bestimmten Bausumme sind bereits in der
Privat-Haftpflichtversicherung von Condor mitversichert. Für andere
Bauvorhaben ist eine separate Bauherren-Haftpflichtversicherung
erforderlich.
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