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Grundstückseigentümer haben ausreichende
Vorkehrungen zu treffen, um Passanten, Besucher, Lieferanten oder
andere Benutzer des Grundstücks (z.B.) vor Schaden zu
bewahren.
Für Hausbesitzer sind die Haftungsregelungen noch schärfer: Kommt
es durch den Einsturz eines Gebäudes oder durch die Ablösung von
Teilen des Gebäudes zu Personen- oder Sachschäden, so haftet der
Hausbesitzer – es sei denn, dass er zur Schadenvorbeugung die
im Verkehr erforderliche Sorgfalt gezeigt hat (§ 836 Bürgerliches
Gesetzbuch).
Eine Haftpflichtversicherung ist daher für Haus- und Grundbesitzer
ein MUSS. Die Privat-Haftpflichtversicherung bei Condor schließt
die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber
eines selbstbewohnten Einfamilienhauses mit in den
Versicherungsschutz ein. Wer ein Mehrfamilienhaus oder ein
unbebautes Grundstück besitzt bzw. Vermieter eines
Einfamilienhauses ist, sollte unbedingt mit dem Abschluss einer
speziellen Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer
vorsorgen.
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