Wissenswertes über Jagdscheine
Das Bundesjagdgesetz regelt, dass nur Inhaber eines gültigen
Jagdscheines zur Ausübung der Jagd berechtigt sind. Üblich
sind Jahresjagdscheine. Vermehrt gehen die Bundesländer aus
Kostengründen dazu über, Jagdscheine mit 3-jähriger Geltung
auszugeben. Wer nur gelegentlich jagt, löst einen sogenannten
Tagesjagdschein. Erteilt wird der Jagdschein nur, wenn der
Antragsteller nachweist, dass er eine Jägerprüfung erfolgreich
abgelegt hat, und die Bestätigung über eine
Jagd-Haftpflichtversicherung beibringt – und zwar entweder von
einer in Deutschland zugelassenen Gesellschaft oder von einem
Versicherer mit Sitz in der EU.
Gegenstand der Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht aus
jeder jagdlichen Betätigung, insbesondere aus dem Gebrauch von
Schusswaffen. Mitversichert ist ferner das Haftpflichtrisiko aus
dem Halten und Führen von 2 Jagdhunden, auch außerhalb der
Jagd (für diese braucht daher keine
separate Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen
werden).
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