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Privat-Haftpflicht-versicherung

Wer zahlt, wenn man als Radfahrer einen Verkehrsunfall verursacht oder das eigene Kind mit seinem Skateboard gegen ein Auto fährt und den Lack zerschrammt?

Tierhalter- Haftpflicht

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Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Ob Hund, Katze, Maus oder Rind – der Tierhalter haftet für sein Tier. Und muss dafür einstehen, wenn durch sein Tier "… der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt, eine Sache beschädigt oder ein Mensch getötet (wird) …".

Diese Tierhalter-Haftpflicht wird im § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Wichtig: Es kommt nicht darauf an, ob man als Tierhalter den Schaden selbst verschuldet hat oder nicht.

Der Tierhalter muss für Schäden, die sein Tier verursacht, finanziell aufkommen (Gefährdungshaftung).

Es gibt eine Ausnahme von dieser sehr strengen Haftungsregelung. Wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem "… Berufe, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalte des Tierhalters (dient)", haftet der Tierhalter nicht, wenn er nachweisen kann, dass er den Schaden nicht verschuldet hat.

Das Halten bestimmter Tiere ist in der Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert. Für das Halten anderer Tiere benötigt der Tierhalter eine separate Tierhalter-Haftpflichtversicherung.

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Condor Allgemeine

Die Condor Allgemeine hat sich im Bereich der Schaden-, Unfall- und Kraftfahrtversicherung neben dem Privatkundengeschäft ein ergänzendes Standbein im gewerblichen Geschäft geschaffen.

 
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