Versicherungsschutz im Ausland
Im Ausland vorkommende Schadenereignisse sind sowohl in der
Privat-Haftpflichtversicherung als auch in der separaten
Tierhalter-Haftpflichtversicherung versichert.
Versicherungsschutz für neu angeschaffte oder neugeborene
Tiere
Für neu entstehende Haftpflichtrisiken – bspw. durch die
Anschaffung eines Hundes – besteht, mit eingeschränkten
Deckungssummen, ein vorläufiger Versicherungsschutz
(Vorsorgeversicherung). Voraussetzung ist allerdings, dass der
Versicherungsnehmer schon eine Haftpflichtversicherung, z.B. eine
Privat-Haftpflichtversicherung, bei Eintritt des neuen Risikos
hatte.
Die Vorsorgeversicherung gilt auch bei tierischem Nachwuchs.
Besteht bspw. eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung für eine
Hündin, sind auch deren Welpen im Rahmen der Vorsorgeversicherung
abgesichert.
|