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Wassersport- fahrzeug- Haftpflicht

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Haftpflichtversicherung für Wassersportfahrzeuge wie Sportboote, Surfbretter und Kites

Die vorhandenen Wasserflächen werden von sehr vielen Bootssportlern, Surfern und Badenden und natürlich durch die Berufsschifffahrt genutzt. Häufige Kollisionen, mit Sach- und Personenschäden, sind die Folge.

Auf deutschen Gewässern gilt in aller Regel das Prinzip der Verschuldenshaftung. Wer gegen die Befahrungsvorschriften, die für die jeweiligen Gewässern gelten, verstößt, handelt schuldhaft. Wenn man mit einem Surfbrett oder Boot anderen einen Schaden zufügt, haftet man dafür in voller Höhe und mit dem gesamten Vermögen. Bei einem Personenschaden kann dies ganz massive Schadenersatzansprüche bedeuten.

Für Haftpflichtschäden durch die Nutzung eigener oder fremder Ruder-, Schlauch- und Paddelboote oder Kanus, Windsurfbretter und Kites sowie beim Anmieten von Motorbooten oder Segelbooten mit Motor bietet schon die Privat-Haftpflichtversicherung von Condor den passenden Schutz. Der Mieter sollte sich sicherheitshalber vom Vermieter bestätigen lassen, dass dieser eine Wassersportfahrzeug-Haftpflichtversicherung hat, durch die die gesetzliche Haftpflicht des jeweiligen Führers mitversichert ist.

Für andere Risiken wird eine separate Wassersportfahrzeug-Haftpflichtversicherung angeboten.

 

Was noch wichtig ist

 

Voraussetzung für den Versicherungsschutz bei allen Schadenfällen, die mit einem Sportboot verursacht werden, ist das Vorhandensein einer behördlich vorgeschriebenen Fahrerlaubnis wie z.B. des Motorbootführerscheins.

Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Zahlung frei, wenn ein unberechtigter Führer das Wassersportfahrzeug gebraucht hat.

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Condor Allgemeine

Die Condor Allgemeine hat sich im Bereich der Schaden-, Unfall- und Kraftfahrtversicherung neben dem Privatkundengeschäft ein ergänzendes Standbein im gewerblichen Geschäft geschaffen.

 
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