Die vorhandenen Wasserflächen werden von
sehr vielen Bootssportlern, Surfern und Badenden und natürlich
durch die Berufsschifffahrt genutzt. Häufige Kollisionen, mit Sach-
und Personenschäden, sind die Folge.
Auf deutschen Gewässern gilt in aller Regel das Prinzip der
Verschuldenshaftung. Wer gegen die Befahrungsvorschriften,
die für die jeweiligen Gewässern gelten, verstößt,
handelt schuldhaft. Wenn man mit einem Surfbrett oder Boot anderen
einen Schaden zufügt, haftet man dafür in voller Höhe und mit dem
gesamten Vermögen. Bei einem Personenschaden kann dies ganz massive
Schadenersatzansprüche bedeuten.
Für Haftpflichtschäden durch die Nutzung eigener oder fremder
Ruder-, Schlauch- und Paddelboote oder Kanus, Windsurfbretter und
Kites sowie beim Anmieten von Motorbooten oder Segelbooten mit
Motor bietet schon die Privat-Haftpflichtversicherung von Condor
den passenden Schutz. Der Mieter sollte sich sicherheitshalber vom
Vermieter bestätigen lassen, dass dieser eine
Wassersportfahrzeug-Haftpflichtversicherung hat, durch die die
gesetzliche Haftpflicht des jeweiligen Führers mitversichert ist.
Für andere Risiken wird eine separate
Wassersportfahrzeug-Haftpflichtversicherung angeboten.
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