Ausland
Versicherungsschutz besteht weltweit.
In einigen Ländern muss eine Haftpflichtversicherung für
Wassersportfahrzeuge abgeschlossen werden (Pflichtversicherung),
und es gelten Besonderheiten:
| Italien: |
Für die Einreise nach Italien braucht der
Bootsurlauber eine spezielle Versicherungsbestätigung (sog. „blaue
Karte“, in deutscher und italienischer Sprache abgefasst), die er
von seinem Versicherer erhält. Sie dient gegenüber den dortigen
Behörden als Nachweis der in Italien gesetzlich vorgeschriebenen
Haftpflichtversicherung. |
| Schweiz/Frankreich: |
Der Urlauber in der Schweiz muss damit
rechnen, dass er an Ort und Stelle zusätzlich eine Schweizer
Wassersportfahrzeug-Haftpflichtversicherung abschließen muss. Das
Gleiche gilt für einige Gewässer in Frankreich. |
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