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Privat-Haftpflicht-versicherung

Wer zahlt, wenn man als Radfahrer einen Verkehrsunfall verursacht oder das eigene Kind mit seinem Skateboard gegen ein Auto fährt und den Lack zerschrammt?

Mitversicherung

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Privat-Haftpflichtversicherung oder separate Wassersportfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Die folgende Tabelle zeigt, für welches Wassersportfahrzeug welche Art von Haftpflichtversicherung notwendig ist.

 

  Mitversicherung in der PHV1 Separate Wassersportfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Gebrauch von Segelbooten bis zu 10 m2 Segelfläche

 Ja

Nicht erforderlich, wenn eine PHV Comfort bei Condor abgeschlossen wurde
Gebrauch von Segelbooten über 10 m2 Segelfläche

Nein

Erforderlich
Gebrauch von nicht motorisierten Booten wie Ruder-, Schlauch- oder Paddelboote (ohne Segelboote)

 Ja

Nicht erforderlich, wenn eine PHV bei Condor abgeschlossen wurde
Gebrauch von Motorbooten (auch mit Treibsätzen angetriebene Boote)

 Nein

Erforderlich
Gelegentlicher Gebrauch fremder Motorboote, für dessen Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist

 Ja

Nicht erforderlich, wenn eine PHV bei Condor abgeschlossen wurde
Gebrauch von Motorbooten zum Ziehen von Wasserskiläufern und Schirmdrachen

 Nein

Erforderlich
Haftpflicht als Wasserskiläufer

 Ja

Nicht möglich
Gebrauch von Windsurfbrettern und nicht versicherungspflichtigen Kites

 Comfort: ja

Compact: ja
(bis zu 3 Geräte)
Classic: nein

Nicht erforderlich, wenn eine PHV Comfort oder Compact bei Condor abgeschlossen wurde

1 PHV = Privat-Haftpflichtversicherung.

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Condor Allgemeine

Die Condor Allgemeine hat sich im Bereich der Schaden-, Unfall- und Kraftfahrtversicherung neben dem Privatkundengeschäft ein ergänzendes Standbein im gewerblichen Geschäft geschaffen.

 
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