Der Bauherr versichert den Rohbau meist nur gegen Feuerschäden.
Gibt es einen Bauträger, schließt dieser im Regelfall eine
Bauleistungsversicherung ab. Ob so ein Vertrag aber tatsächlich
besteht bzw. ob er nur das Risiko des Bauträgers erfasst, ist dem
Bauherrn in den seltensten Fällen zuverlässig bekannt.
Der Neu- und Umbauschutz kann für jede Wohngebäudeversicherung
mit mindestens 3 Jahren Vertragsdauer und einer Mindestabsicherung
gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel vereinbart
werden.
Neubauschutz
Der Neubauschutz ist eine Bauleistungsversicherung für das
Risiko des Versicherungsnehmers als Bauherr. Darüber hinaus sind
Schäden, die zu Lasten des Bauunternehmers oder eines
Bauhandwerkers gehen, versichert, wenn die beauftragten Unternehmen
wegen Insolvenz keine Entschädigung leisten können und der Bauherr
deshalb mit den Kosten belastet wird.
Bis zur Bezugsfertigkeit besteht der Neubauschutz; danach die
Wohngebäudeversicherung mit Umbauschutz.
Umbauschutz
Bei Um- oder Ausbauten besteht für die Baumaßnahmen zusätzlich
zur Wohngebäudeversicherung wieder
Bauleistungsversicherungsschutz. Sogar Folgeschäden an der
Altbausubstanz sind mitversichert, wenn sie durch einen
Umbau-(Bauleistungs-)Versicherungsfall verursacht wurden.
|