Millionen gebrauchte PKW wechseln jährlich den Besitzer. 2
Drittel davon müssen innerhalb der ersten 3 Monate nach dem
Kauf in die Werkstatt.
Die Garantieversicherung erspart Käufern und Verkäufern
gegenseitige Schuldzuweisungen, denn sie kommt für die
Reparaturkosten aller wesentlichen Teile der wichtigsten Baugruppen
eines Autos auf.
Im Anschluss an die Werksgarantie fahren auch Neuwagenkäufer auf
Nummer sicher.
Für wen kommt die Garantieversicherung infrage?
Der Autokauf ist für den technischen Laien mit Risiken
verbunden. 2 Drittel aller von privat erworbenen PKW müssen
innerhalb der ersten 3 Monate nach dem Kauf in die Werkstatt.
Die Garantieversicherung erspart Käufern und Verkäufern
gegenseitige Schuldzuweisungen, denn sie kommt für die
Reparaturkosten aller wesentlichen Teile der wichtigsten Baugruppen
eines Autos auf.
Sie kaufen ein Auto von einer Privatperson
Trotz des glänzenden Lackes und lückenlosen Wartungsheftes kann
schon bald eine teure Reparatur fällig werden. Von dem Vorbesitzer
ist jedoch meistens nichts zu holen, denn im Kaufvertrag wird
üblicherweise die Gewährleistung für Mängel ausgeschlossen.
Sie kaufen ein Auto von einem Unternehmer
Beim Kauf von einem Unternehmer hilft eine Mängelgewährleistung nur
dann, wenn der Mangel schon vorher bestanden hat. Unter Umständen
muss dies vom Käufer bewiesen werden. Die Garantieversicherung
schützt Sie vor derartigen unliebsamen Überraschungen und
Diskussionen.
Sie kaufen einen Neuwagen
Als Neuwagenkäufer können Sie die Werksgarantie quasi verlängern.
Endlich gehören Kulanzanfragen beim Hersteller wegen einer
Reparatur auf Grund eines Schadenfalles nach Ablauf der
Werksgarantie der Vergangenheit an.
Sie verkaufen an eine Privatperson
Mit einer Garantiezusage hat Ihr Wagen bessere Verkaufschancen und
erzielt eventuell einen höheren Preis. Als Unternehmer ist Ihnen
ein Ausschluss der Gewährleistung nicht erlaubt, wenn Sie Ihren
Firmen-PKW an eine Privatperson veräußern. Aber Sie können sich vor
eventuellen Ansprüchen schützen.
Übrigens gilt als Unternehmer auch ein selbstständiger Handwerker,
Arzt oder Architekt.
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