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Zielgruppen – Für wen kommt die Garantieversicherung infrage?

Der Kauf oder Verkauf von gebrauchten PKW ist nicht ohne Risiko. Tatsache ist, dass rund 2 Drittel aller Autos schon bald nach dem Kauf in die Werkstatt müssen. Wer kommt dann für die Rechnung auf?


Gebrauchtwagenkauf von einer Privatperson

Trotz des glänzenden Lackes und lückenlosen Wartungsheftes kann schon bald eine teure Reparatur fällig werden. Von dem Vorbesitzer ist jedoch meistens nichts zu holen, denn im Kaufvertrag wird üblicherweise die Gewährleistung für Mängel ausgeschlossen.

Gebrauchtwagenkauf von einem Unternehmer

Beim Kauf von einem Unternehmer hilft eine Mängelgewährleistung nur dann, wenn der Mangel schon vorher bestanden hat. Unter Umständen muss dies vom Käufer bewiesen werden. Die Garantieversicherung schützt vor unliebsamen Überraschungen und erspart Diskussionen.

 

Gebrauchtwagenverkauf an eine Privatperson

Mit einer Garantiezusage hat der Wagen bessere Verkaufschancen und erzielt eventuell einen höheren Preis. Außerdem ist einem Unternehmer, der seinen Firmen-PKW an eine Privatperson veräußert, der Ausschluss der Gewährleistung nicht erlaubt. Aber auch er kann sich mit der Garantieversicherung vor eventuellen Ansprüchen schützen.

Übrigens gilt als Unternehmer auch ein selbstständiger Handwerker, Arzt oder Architekt.

Neuwagenkauf

Der Neuwagenkäufer kann mit der Garantieversicherung seine Werksgarantie/-gewährleistung quasi verlängern. Kulanzanfragen beim Hersteller wegen einer Reparatur auf Grund eines Schadenfalles nach Ablauf der Werksgarantie gehören somit der Vergangenheit an.

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Condor Allgemeine

Die Condor Allgemeine hat sich im Bereich der Schaden-, Unfall- und Kraftfahrtversicherung neben dem Privatkundengeschäft ein ergänzendes Standbein im gewerblichen Geschäft geschaffen.

 
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