Der Kauf oder Verkauf von gebrauchten PKW ist nicht ohne Risiko.
Tatsache ist, dass rund 2 Drittel aller Autos schon bald nach
dem Kauf in die Werkstatt müssen. Wer kommt dann für die Rechnung
auf?
Gebrauchtwagenkauf von einer Privatperson
Trotz des glänzenden Lackes und lückenlosen Wartungsheftes kann
schon bald eine teure Reparatur fällig werden. Von dem Vorbesitzer
ist jedoch meistens nichts zu holen, denn im Kaufvertrag wird
üblicherweise die Gewährleistung für Mängel ausgeschlossen.
Gebrauchtwagenkauf von einem Unternehmer
Beim Kauf von einem Unternehmer hilft eine Mängelgewährleistung nur
dann, wenn der Mangel schon vorher bestanden hat. Unter Umständen
muss dies vom Käufer bewiesen werden. Die Garantieversicherung
schützt vor unliebsamen Überraschungen und erspart
Diskussionen.
Gebrauchtwagenverkauf an eine Privatperson
Mit einer Garantiezusage hat der Wagen bessere Verkaufschancen und
erzielt eventuell einen höheren Preis. Außerdem ist einem
Unternehmer, der seinen Firmen-PKW an eine Privatperson veräußert,
der Ausschluss der Gewährleistung nicht erlaubt. Aber auch er kann
sich mit der Garantieversicherung vor eventuellen Ansprüchen
schützen.
Übrigens gilt als Unternehmer auch ein selbstständiger Handwerker,
Arzt oder Architekt.
Neuwagenkauf
Der Neuwagenkäufer kann mit der Garantieversicherung seine
Werksgarantie/-gewährleistung quasi verlängern. Kulanzanfragen beim
Hersteller wegen einer Reparatur auf Grund eines Schadenfalles nach
Ablauf der Werksgarantie gehören somit der Vergangenheit an.
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