Eine Basis-Rente ist eine steuerlich geförderte Altersvorsorge.
Im Gegensatz zu anderen geförderten Vorsorgewegen, wie z.B. der
Riester-Rente, steht die Basis-Rente allen Kunden offen – auch
denen, die nicht gesetzlich rentenversichert sind.
Die Basis-Rente von Condor verknüpft die vom Alterseinkünftegesetz
(AltEinkG) vorgeschriebene Sicherheit mit Sparflexibilität. Auf die
lebenslange Rentenzahlung der Basis-Rente kann sich der Kunde
verlassen. Die Basis-Rente ist vor Rentenbeginn bei Insolvenz oder
beim Bezug des Arbeitslosengeldes II unabhängig vom Lebensalter des
Kunden oder von bestimmten Freibeträgen vor fremdem Zugriff sicher.
Mit einer Hinterbliebenen-Leistung sorgen die Basis-Renten von
Condor für das sichere Gefühl, dass das Kapital auch bei Tod nicht
verloren ist.
Die Basis-Rente wird von Condor als konventionelle
Rentenversicherung mit Garantieverzinsung (Basis-Rente) oder als
fondsgebundene Rentenversicherung angeboten. Letztere kann als
freie Fondsrente (Congenial - basis -) oder als
Fondsrente mit Wunschgarantie (Congenial - basis garant
-) abgeschlossen werden.
Die Basis-Rente von Condor kann mit einer
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) in
bewährter Condor-Qualität kombiniert werden. Bei einer
Beitragsfreistellung der Basis-Rente kann die versicherte
Berufsunfähigkeits-Rente durch die Kombination von beitragsfreier
Berufsunfähigkeits-Rente und ergänzendem Neuabschluss einer
Risikoversicherung mit BUZ ohne Gesundheitsprüfung erhalten bleiben
("BUZ-Retter"). Die Absicherung des
Berufsunfähigkeits-Risikos gehört ebenfalls unbedingt zur
Basisvorsorge, denn die staatlichen Leistungen sind stark
eingeschränkt worden.
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