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Auszeichnungen
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Morgen & Morgen bewerten u.a. die
Bedingungen, die Kompetenz und die Antragsfragen.
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Das BUnte Paket 2
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Auch in diesem Jahr haben wir ein Paket für Ihren
BU-Vertriebserfolg geschnürt.
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Absicherung der Arbeitskraft
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In dem Film wird gezeigt: Der Schutz der
Arbeitskraft verdient höchste Priorität!
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Die Comfort-BUZ – Das zeichnet sie
aus
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Leistungen bereits bei 6-monatiger Arbeitsunfähigkeit
möglich*
Eine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeit) bedeutet nicht
zwangsläufig Berufsunfähigkeit. Normale BU-Versicherungen helfen da
wenig. Diese zahlen ausschließlich bei nachgewiesener
Berufsunfähigkeit. Die Comfort-BUZ von Condor leistet bereits für
die Dauer einer mindestens 6-monatigen durchgehenden
Arbeitsunfähigkeit. Es muss demnach überhaupt keine
Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden, sondern lediglich eine
6-monatige Arbeitsunfähigkeit. Solange diese Arbeitsunfähigkeit
fortlaufend nachgewiesen wird, leisten wir aufgrund dieser
Arbeitsunfähigkeit.
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Keine Pflicht, eine gesundheitliche Verbesserung zu
melden
Die versicherte Person ist nicht verpflichtet, uns Verbesserungen
des Gesundheitszustandes von sich aus anzuzeigen. Unbegründet
gezahlte Berufsunfähigkeits-Leistungen werden bei Reaktivierung
nicht zurückgefordert.
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Vereinfachter Nachweis für Beamte
Beamte auf Lebenszeit können durch Vorlage der Verfügung über die
Entlassung oder dauernde Versetzung in den Ruhestand und des
amtsärztlichen Gutachtens ihre Berufsunfähigkeit nachweisen. Wir
werden dann keine weiteren Untersuchungen durchführen.
Dieses Verfahren ist von Anfang an Bestandteil der Bedingungen
und muss nicht extra eingeschlossen werden. So sichern sich auch
diejenigen dieses Highlight, die zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses noch nicht verbeamtet sind.
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Verzicht auf abstrakte Verweisung
Wir werden den Kunden im Leistungsfall nicht auf eine andere
Tätigkeit verweisen, die er aufgrund seiner bisherigen
Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung noch ausüben könnte.
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Verzicht auf § 163 VVG
Wir verzichten auf die gesetzlich gegebene Möglichkeit, die
Bruttobeiträge unter bestimmten Voraussetzungen anzuheben. Somit
besteht für unsere Kunden eine absolute Obergrenze für die zu
zahlenden Beiträge. Im Übrigen hat Condor noch nie die
Nettobeiträge erhöhen müssen – ein Zeichen für eine solide und
nachhaltige Annahmepolitik.
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Dynamik der Beiträge für die Hauptversicherung bei
Berufsunfähigkeit
Optional kann vereinbart werden, dass bei Eintritt der
Berufsunfähigkeit auch die Beiträge zur Hauptversicherung um einen
vorher fest vereinbarten Prozentsatz steigen. Somit ist auch die
private Altersvorsorge weiterhin gegen Inflation geschützt und
evtl. anfallende Versorgungslücken in der gesetzlichen
Rentenversicherung können auf diesem Wege ausgeglichen
werden.
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Keine Verpflichtung zur Umschulung – kein
Befolgen unzumutbarer Arztanweisungen
Wir verlangen keine Umschulung oder berufsfördernde
Maßnahme. Ebenso ist die versicherte Person nicht
verpflichtet, unzumutbaren ärztlichen Anordnungen zur Minderung
oder Beseitigung der Beschwerden oder der Berufsunfähigkeit Folge
zu leisten.
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Anspruch auf Wiedereingliederungshilfe bei
Reaktivierung*
Wenn die Berufsunfähigkeit und deshalb auch der Leistungsanspruch
entfallen ist (Reaktivierung), zahlen wir – sofern eine
Rentenleistung vereinbart ist, die Berufsunfähigkeit
mindestens 1 Jahr bestanden hat und die bisherige
Berufstätigkeit deswegen aufgegeben werden musste – eine
Wiedereingliederungshilfe (nicht bei Basis-Renten) in Höhe von 1
Jahresrente als einmalige Leistung, maximal jedoch 9.000 Euro und
höchstens den Betrag, der bei fortbestehender Berufsunfähigkeit bis
zum Ablauf der Leistungsdauer als Rente noch zu zahlen wäre.
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Schutz auch nach Ausscheiden aus dem Berufsleben –
ohne zeitliche Begrenzung
Auch bei Ausscheiden aus dem Beruf (z.B. Mutterschutz, Elternzeit,
Hausfrau/-mann) hat die versicherte Person vollen
Versicherungsschutz. Maßgeblich ist der zuletzt ausgeübte
Beruf – ohne zeitliche Begrenzung.
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Keine Pflicht zur unverzüglichen Meldung des
Leistungsfalls und keine Meldefrist
Die versicherte Person ist nicht verpflichtet, uns den Eintritt der
Berufsunfähigkeit unverzüglich oder innerhalb einer bestimmten
Anmeldefrist anzuzeigen. Sogar eine rückwirkende Leistung ist
möglich, wenn der Eintritt der Berufsunfähigkeit für die
Vergangenheit noch nachweisbar ist.
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*) gilt nicht in Verbindung mit einer
Basis-Rente (konventionell, Congenial basis, Congenial
basis garant)
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