Doch damit nicht genug. Es müssen noch weitere
Voraussetzungen erfüllt sein, bevor die
Erwerbsminderungsrente gezahlt werden kann:
- Die betroffene Person muss
mindestens 5 Jahre (Wartezeit) in die gesetzliche
Rentenversicherung eingezahlt haben – eine Voraussetzung, die
insbesondere Auszubildende, Studenten und Berufseinsteiger
nicht erfüllen können. Sie haben somit in den ersten
Jahren keinerlei Absicherung bei Berufsunfähigkeit!
- In den letzten 5 Jahren
vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens 3 Jahre
Pflichtbeiträge gezahlt worden sein.
Für alle vor dem
02.01.1961 Geborenen besteht zwar noch ein gesetzlicher
Berufsunfähigkeitsschutz – allerdings ebenfalls mit
erheblichen Leistungskürzungen:
-
Verweisung derjenigen auf einen anderen
Beruf, die noch mehr als 6 Stunden täglich arbeiten
können
-
Anspruch auf halbe
Erwerbsminderungsrente für diejenigen, die weniger als 6
Stunden täglich arbeiten können
Die Leistungen der gesetzlichen
Rentenversicherung reichen also in keinem Fall aus, um den
Lebensstandard im Ernstfall auf dem gewohnten Niveau halten zu
können. Eine ausgezeichnete private
Absicherung bei Berufsunfähigkeit sollte daher in keiner
Versorgung fehlen. Sie leistet schon, wenn der Versicherte in
seinem zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen
mindestens 6 Monate nicht mehr arbeiten kann.
|