Congenial royal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre
Steuerbelastung im Vergleich zu einer Depotanlage deutlich zu
reduzieren. Der Grund: Es fällt keine Abgeltungsteuer an – weder
auf laufende Fondserträge noch bei Fondswechseln.
Das schont den Sparerpauschbetrag und erhöht - wie das Beispiel
zeigt - deutlich die Kapitalauszahlung am Ende der
Vertragslaufzeit.
Profitieren Sie mit Congenial royal von den zahlreichen
Steuervorteilen:
-
Fondserträge (Kursgewinne, Ausschüttungen) fließen ohne
Steuerabzug in die Police
-
Keine Abgeltungsteuer beim Fondswechsel
-
50% der Erträge aus der Ansparphase sind bei einer
Kapitalauszahlung steuerfrei (nach 12 Jahren Laufzeit und
Vollendung des 62. Lebensjahres)
Annahmen
Beispielrechnung:
Einmalbeitrag: 100.000 EUR; Laufzeit: 35 Jahre; Jährl.
Wertentwicklung: 6%; Abgeltungsteuer (inkl. Soli):
26,375%;
6 Fondswechsel
Congenial royal: Tarif 878 Comfort F; Mann; 35 J. alt;
Todesfall-Leistung vor Rentenbeginn: 100% des Fondsguthabens, mind.
die fällig gewordenen Beiträge; Todesfall-Leistung nach
Rentenbeginn: Rentengarantiezeit 10 Jahre; Überschussverwendung
nach Rentenbeginn: jährl. Rentenerhöhung; Verlauf: Rückkaufswert;
Besteuerung: Individueller Steuersatz bei Kapitalauszahlung 42% +
Soli (hälftige Besteuerung). Die Leistungen enthalten Überschüsse,
die nicht garantiert werden können und nur dann gelten, wenn die
für 2012 festgelegten Überschussanteilssätze während der gesamten
Vertragsdauer unverändert bleiben.
Muster-Depot: Jährl. Erträge: 2%; Ertragsverwendung:
Thesaurierung; Ausgabeaufschlag, Depotgebühr und Beratervergütung:
0 EUR; Freistellungsauftrag ausgeschöpft.
|