Viele Menschen möchten selbst bestimmen können, was nach ihrem
Tod mit ihrem Vermögen geschehen soll. Bei der Gestaltung des
Nachlasses sollte die Erbschaftsteuer nicht vergessen werden. Eine
Möglichkeit, hierfür Vorsorge zu treffen, ist eine
Erbschaftsteuerversicherung, die bei Tod der versicherten Person
die vereinbarte Todesfall-Leistung an die Erben auszahlt. Diese
Leistung kann dann von den Erben dazu verwendet werden, die
Erbschaftsteuer zu bezahlen.
Die Erbschaftsteuerversicherung ist eine lebenslange
Todesfallversicherung:
- Eintrittsalter: mindestens 15 Jahre,
höchstens 75 Jahre
- Ab 20.000 Euro Todesfallsumme
- Mit laufender oder einmaliger
Beitragszahlung
Für niedrigere Absicherungen für den
Todesfall bieten wir unsere Sterbegeldversicherung an, die
ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden kann.
|