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Ausstellungs- versicherung

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Ausstellungsversicherung

Alle Teilnehmenden an Messen und Ausstellungen können ihr Ausstellungsgut sowie ihren Messestand gegen Verlust und Beschädigung versichern.

Versichert sind:

 

  • im Vertrag genannte Güter einschließlich ihrer Verpackung
  • Messestand
  • Standausrüstung

 

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Gefahren, denen die versicherten Güter ausgesetzt sind während:

 

  • der Ausstellungsdauer
  • des An- und Abtransportes

 

Schäden, die bei Aufenthalten oder Lagerungen entstanden sind, sind bis zu 30 bzw. 60 Tage vor und nach der Ausstellung versichert, sofern der Versicherungsnehmer den Aufenthalt oder die Lagerung nicht veranlasst hat.

Nicht versicherte Gefahren sind:

 

  • Krieg, Streik, Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
  • Kernenergie
  • Witterungseinflüsse auf in Zelten oder unter freiem Himmel ausgestellte Güter
  • Abhandenkommen (auch Diebstahl) wertvoller Gegenstände kleineren Formats sowie zum Verbrauch bestimmter Güter während der Ausstellung

 

Nicht versichert sind Schäden, die verursacht wurden durch:

 

  • Fehlen oder Mängel handelsüblicher Verpackung
  • Bearbeitung, Montage, Demontage, Benutzung oder die Vorführung selbst

 

Diese Versicherung gilt weltweit auf allen Messen und Ausstellungen inklusive Hin- und Rücktransport.

Die Versicherungssumme ist die Basis für die Berechnung der Versicherungsprämie, abhängig von der Art der Güter, der Versicherungsdauer und dem Ausstellungsort.

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Condor Allgemeine

Die Condor Allgemeine hat sich im Bereich der Schaden-, Unfall- und Kraftfahrtversicherung neben dem Privatkunden- und gewerblichen Geschäft ein ergänzendes Standbein in den industriellen Sach- sowie in den Technischen Versicherungen geschaffen.

 
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