Versichert sind:
- im Vertrag genannte Güter
einschließlich ihrer Verpackung
- Messestand
- Standausrüstung
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf
alle Gefahren, denen die versicherten Güter ausgesetzt sind
während:
Schäden, die bei Aufenthalten oder
Lagerungen entstanden sind, sind bis zu 30 bzw. 60 Tage vor und
nach der Ausstellung versichert, sofern der Versicherungsnehmer den
Aufenthalt oder die Lagerung nicht veranlasst hat.
Nicht versicherte Gefahren sind:
-
Krieg, Streik, Beschlagnahme, Entziehung
oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
-
Kernenergie
-
Witterungseinflüsse auf in Zelten
oder unter freiem Himmel ausgestellte Güter
-
Abhandenkommen (auch
Diebstahl) wertvoller Gegenstände kleineren Formats
sowie zum Verbrauch bestimmter Güter während der
Ausstellung
Nicht versichert sind
Schäden, die verursacht wurden durch:
-
Fehlen oder Mängel handelsüblicher
Verpackung
-
Bearbeitung, Montage, Demontage,
Benutzung oder die Vorführung selbst
Diese Versicherung gilt weltweit auf allen
Messen und Ausstellungen inklusive Hin- und Rücktransport.
Die Versicherungssumme ist die Basis für die Berechnung der
Versicherungsprämie, abhängig von der Art der Güter, der
Versicherungsdauer und dem Ausstellungsort.
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