Condor Versicherungsgruppe
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Information zum AGG

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Berücksichtigung des Geschlechts als Faktor der Risikobewertung – Angaben gemäß § 10a Absatz 2a Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Informationen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

 

Bei allen für das Neugeschäft geöffneten Tarifen der Condor Lebensversicherungs-AG und der Optima Pensionskasse AG sowie bei den Einzel-Unfallversicherungstarifen der Condor Allgemeine Versicherungs-AG sind die Beiträge und Leistungen vom Geschlecht abhängig, da die bei der Kalkulation berücksichtigten Sterbe- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten geschlechtsabhängig sind.

Die Relevanz des Geschlechts als bestimmender Faktor der Risikobewertung ergibt sich aus
den versicherungsmathematischen und statistischen Daten der Deutschen Aktuarvereinigung und des Statistischen Bundesamtes, die Sie auf den Internetseiten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) unter dem Quicklink "Risikodifferenzierung nach Geschlecht" aufrufen können.

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Condor Leben

Die Condor Leben verfügt über ein auf die jeweiligen Kundenbedürfnisse ausgerichtetes Tarifwerk und über eine besondere Expertise in der betrieblichen Altersversorgung.

 
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