Am 01.01.2010 ist das Bürgerentlastungsgesetz in Kraft getreten.
Dadurch sind ab sofort alle Beiträge, die dem
Leistungsniveau der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
entsprechen, in voller Höhe als Sonderausgaben steuerlich
absetzbar.
Davon können Gesetzlich- wie Privatversicherte bzw. Ledige,
kinderlose Ehepaare und Familien mit Kindern gleichermaßen
profitieren. Wie viel Geld Sie monatlich im Vergleich zum Vorjahr
mehr in der Tasche haben, können Sie mit Hilfe des folgenden
Gehaltsrechners schnell und einfach herausfinden.
Wenn Sie privat versichert sind, entfernen Sie bitte das Häkchen
bei "Gesetzliche Krankenversicherung" und tragen in das rot
erscheinende Feld Ihren PKV-Eigenbeitrag ein. Falls Sie diesen
nicht zur Hand haben, wird automatisch ein Pauschalbetrag
angerechnet.
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