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Hier finden Sie allgemeine und spezielle Erläuterungen zu Versicherungsbegriffen.
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BARAUSZAHLUNG

Die Überschussanteile werden jährlich, unter Einbehalt der Überweisungskosten, in einem Betrag ausgezahlt. Diese Option gibt es häufig nur bei Firmenversicherungen.
 

BAUHERREN-HAFTPFLICHT

Für das Haftpflicht-Risiko bei kleineren Bauvorhaben besteht in begrenztem Umfang Versicherungsschutz im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung.
Übersteigt die Bausumme diese Beträge, empfiehlt sich, eine separate Bauherren-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
 

BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE

Für die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gibt es Beitragsbemessungsgrenzen, die jährlich neu festgelegt werden. Eine Bemessungsgrenze betrifft die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, eine andere die zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
 

BEITRAGSSATZ

Prozentsatz des Arbeitsentgelts (bis zur Beitragsbemessungsgrenze), der als Beitrag zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen ist.
 

BEITRAGSZAHLER

Der Beitragszahler ist die juristische oder natürliche Person, die die Beiträge zahlt. Der Beitragszahler ist von der versicherten Person, dem Versicherungsnehmer und dem Bezugsberechtigten zu unterscheiden.
 

BEITRAGSZAHLUNGSDAUER

Die Beitragszahlungsdauer bezeichnet den Zeitraum, für den die Beitragszahlung vereinbart wurde. Sie kann, je nach tariflicher Möglichkeit und Vereinbarung, kürzer sein als die Versicherungs- und Leistungsdauer.
 

BELEIHUNG

Die Beleihung ist je nach Versicherungsunternehmen in der Regel bis zu 90% des Rückkaufswertes möglich. Der Zinssatz ist hierfür meist günstiger als ein Bankkredit. Beleihbar sind i.d.R. konventionelle Lebensversicherungen mit Sparanteil.
 

BERUFSGRUPPEN

Für die Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung werden alle Berufe in Berufsgruppen eingeteilt. Innerhalb einer Berufsgruppe ist das Risiko des Versicherungsfalles annähernd gleich. Die Berufsgruppe wird dann zugrunde gelegt, um den risikogerechten Beitrag zu bestimmen.
 

BERUFSUNFÄHIGKEITS-ZUSATZVERSICHERUNG

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) ist nur in Verbindung mit einer Hauptversicherung möglich (z.B. Kapital- oder Rentenversicherung). Im Falle einer Berufsunfähigkeit entfällt die Beitragszahlung für die Zusatz- und die Hauptversicherung. Zusätzlich ist die Vereinbarung einer Berufsunfähigkeits-Rente möglich.
 

BEZUGSBERECHTIGTE/-R

Die zum Empfang der Versicherungsleistung bestimmte Person ist der Bezugsberechtigte. Es empfiehlt sich, insbesondere für den Todesfall der versicherten Person, stets die Bezugsberechtigung namentlich festzulegen, z.B. der Name des Ehepartners oder die Namen der Kinder. Geprüft werden sollte von Zeit zu Zeit, ob die Bezugsberechtigung noch den aktuellen Wünschen entspricht. Sie kann bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit schriftlich widerrufen werden, falls sie nicht ausdrücklich als unwiderruflich bezeichnet worden ist.
 

BLITZSCHLAG

Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Die dadurch entstehenden Schäden sind mitversichert.


Beispiel:

Durch einen Blitzschlag wird der Ast eines Baumes abgetrennt und beschädigt die Markise auf Ihrem Balkon.

 

BRANCHENFONDS

Investmentfonds, der nur in Wertpapieren einer bestimmten Wirtschaftsbranche investiert.
 

BRAND

Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist (oder ihn verlassen hat) und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Brandschäden sind mitversichert.


Beispiel:

Fällt Ihnen eine brennende Zigarette auf den Sessel und verschmort durch starke Überhitzung der Bezug, dann handelt es sich nicht um einen Brand, weil keine Flamme sichtbar war, sondern um einen Sengschaden. Die üblichen Hausratversicherungen übernehmen diesen Schaden nicht.

 
 

BUZ-Dynamik

Bei einer BUZ kann je nach Tarif und Anbieter vereinbart werden, dass nach Eintritt des BUZ-Leistungsfalls und Ablauf einer eventuell vereinbarten Karrenzzeit die BUZ-Rente jährlich erhöht wird und/oder die Beitragsbefreiungsleistung jährlich ansteigt. Dadurch erhöht sich die Versicherungsleistung.

 

BUZ-Verlängerungsrecht

Ist die BUZ-Versicherungsdauer kürzer als die BUZ-Leistungsdauer, kann das BUZ-Verlängerungsrecht vereinbart werden. Die Versicherungsdauer kann bei einigen Tarifen dann bis zur ursprünglich vereinbarten Leistungsdauer ohne erneute Gesundheitsprüfung verlängert werden.
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Condor Leben

Die Condor Leben verfügt über ein auf die jeweiligen Kundenbedürfnisse ausgerichtetes Tarifwerk und über eine besondere Expertise in der betrieblichen Altersversorgung.

 
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