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Die nicht für die Risikoübernahme und
Kosten verbrauchten Beitragsteile, die verzinslich angesammelt
werden, bilden das Deckungskapital des
Lebensversicherungsvertrages. Kündigt man den Vertrag vorzeitig,
erhält man den Rückkaufswert, auch Rückvergütung genannt,
ausbezahlt. Zum Rückkaufswert, der sich aus dem Deckungskapital mit
einem üblichen geringen Kostenabschlag (Stornoabzug) ergibt, kommen
noch die Überschussanteile hinzu.
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