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Sofern aus dem unbefristeten
Rentenbescheid eines Sozialversicherungsträgers klar hervorgeht,
dass die vollständige Erwerbsunfähigkeit der versicherten Person
allein medizinisch begründet ist, genügt dieser Nachweis bei
einigen Versicherern in bestimmten Fällen zum Nachweis der
Berufsunfähigkeit.
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