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Hier finden Sie allgemeine und spezielle Erläuterungen zu Versicherungsbegriffen.
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GARANTIEZEIT

Ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, wird – sofern die versicherte Person den Rentenbeginn erlebt – die vereinbarte Rente mindestens bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit gezahlt, unabhängig davon, ob die versicherte Person auch diesen Termin erlebt.

 

Stirbt die versicherte Person nach Beginn der Rentenzahlung vor Ablauf der Garantiezeit, so kann der Bezugsberechtigte anstelle der Weiterzahlung der versicherten Rente die einmalige Kapitalzahlung wählen.

 

GESETZ ÜBER DIE ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE

Landwirte sind nicht verpflichtet, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen. Sie sind gemäß dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte sozialversicherungspflichtig.
 

GESETZ ÜBER DIE ZERTIFIZIERUNG VON ALTERSVORSORGEVERTRÄGEN

Wird mit AltZertG abgekürzt. Das AltZertG ist Bestandteil des am 11.05.2001 vom Deutschen Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Altersvermögensgesetzes. Es regelt sowohl das Verfahren der Zertifizierung als auch die Anforderungen an die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen.
 

GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG

Hauptsäule der Alterssicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung ist als Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angelegt, u.a. auch für bestimmte Gruppen von Selbstständigen und andere Personengruppen. Und den meisten nicht versicherungspflichtigen Personen bietet sie die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung und nicht versicherungspflichtigen Selbstständigen die Versicherungspflicht auf Antrag.
 

GRUNDZULAGE

Die Grundzulage erhält jeder Zulageberechtigte auf seinen Altersvorsorgevertrag (Riester-Rente) überwiesen. Sie beträgt ab dem Jahr 2008 154,00 Euro.

 

Siehe auch Kinderzulage.

 

GRUPPENVERSICHERUNG

Für Firmen oder andere Vereinigungen bieten viele Anbieter Gruppenverträge und -vereinbarungen an (betriebliche Altersversorgung), die besondere Vorteile bieten können.
 

GRUPPENVERTRÄGE

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Condor Leben

Die Condor Leben verfügt über ein auf die jeweiligen Kundenbedürfnisse ausgerichtetes Tarifwerk und über eine besondere Expertise in der betrieblichen Altersversorgung.

 
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