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Die Leistungsdauer bezeichnet den
Zeitraum, für den nach Eintritt eines Versicherungsfalles die
Leistung bei der Rentenversicherung oder
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung erbracht wird. Sie kann, je
nach tariflicher Bestimmung und Vereinbarung, länger sein als die
Versicherungsdauer.
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