Üblicherweise sind Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen
nicht versichert.
Eine Ausnahme bilden die Schäden, die der Mieter in seiner Wohnung
oder der Gast im Hotel oder der Ferienwohnung verursacht.
Beispiel:
Ein herabfallender Rasierapparat
beschädigt ein Waschbecken in der Mietwohnung oder im
Hotelzimmer.
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