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Hier finden Sie allgemeine und spezielle Erläuterungen zu Versicherungsbegriffen.
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NICHT MOTORISIERTE VERKEHRSTEILNEHMER

(Fußgänger, Radfahrer, Inlineskater, Skateboardfahrer, Rollstuhlfahrer usw.)

 

Häufig sind nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer für Unfälle im Straßenverkehr verantwortlich. Dafür bietet die Privat-Haftpflichtversicherung Schutz.

Beispiel:

Ein Fußgänger überquert bei Rot die Straße, ein Autofahrer muss ausweichen, kommt ins Schleudern und fährt gegen einen Baum.

 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h und Kraftfahrzeuge bis 6 km/h sind mitversichert. Hierunter fallen z.B. Aufsitzrasenmäher, Schneeräumgeräte oder Kinder-Kfz.

Behinderte, die zur Fortbewegung einen Elektrorollstuhl (bis 6 km/h) benötigen, haben automatisch Versicherungsschutz über ihre Privat-Haftpflichtversicherung.

Für Kraftfahrzeuge – auch Motorräder, Mofas u.Ä. – ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.

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Condor Leben

Die Condor Leben verfügt über ein auf die jeweiligen Kundenbedürfnisse ausgerichtetes Tarifwerk und über eine besondere Expertise in der betrieblichen Altersversorgung.

 
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