(Fußgänger, Radfahrer, Inlineskater, Skateboardfahrer,
Rollstuhlfahrer usw.)
Häufig sind nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer für Unfälle im
Straßenverkehr verantwortlich. Dafür bietet die
Privat-Haftpflichtversicherung Schutz.
Beispiel:
Ein Fußgänger überquert bei Rot die Straße,
ein Autofahrer muss ausweichen, kommt ins Schleudern und fährt
gegen einen Baum.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h
und Kraftfahrzeuge bis 6 km/h sind mitversichert. Hierunter fallen
z.B. Aufsitzrasenmäher, Schneeräumgeräte oder Kinder-Kfz.
Behinderte, die zur Fortbewegung einen Elektrorollstuhl (bis 6
km/h) benötigen, haben automatisch Versicherungsschutz über ihre
Privat-Haftpflichtversicherung.
Für Kraftfahrzeuge – auch Motorräder, Mofas u.Ä. – ist
der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich
vorgeschrieben.
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