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Hier finden Sie allgemeine und spezielle Erläuterungen zu Versicherungsbegriffen.
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PFLICHTBEITRÄGE

Das 6. Sozialgesetzbuch (SGB VI) definiert den Kreis der Personen, die verpflichtet sind, von ihrem erzielten Einkommen Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten. Darüber hinaus besteht auch für alle, die keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten müssen, die Möglichkeit, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
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Condor Leben

Die Condor Leben verfügt über ein auf die jeweiligen Kundenbedürfnisse ausgerichtetes Tarifwerk und über eine besondere Expertise in der betrieblichen Altersversorgung.

 
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