| Hier finden Sie allgemeine und spezielle Erläuterungen zu Versicherungsbegriffen. |
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RAUB
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Schäden durch Raub sind versichert. Ein Raub liegt vor, wenn
- der Täter gegen den Versicherungsnehmer
Gewalt anwendet, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme
versicherter Sachen auszuschalten,
- der Versicherungsnehmer versicherte Sachen
herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit
Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die innerhalb des
Versicherungsortes verübt werden soll oder
- dem Versicherungsnehmer versicherte Sachen
weggenommen werden, während sein körperlicher Zustand infolge eines
Unfalls oder infolge einer nicht selbst verschuldeten sonstigen
Ursache beeinträchtigt und dadurch seine Widerstandskraft
ausgeschaltet ist. Dem Versicherungsnehmer stehen Personen gleich,
die mit seiner Zustimmung in der Wohnung anwesend sind.
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| REAKTIVIERUNG | | Wenn keine Berufsunfähigkeit mehr besteht und der Versicherte wieder arbeiten kann, spricht man von einer Reaktivierung. |
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REITSPORT
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Wer Halter eines Pferdes ist,
benötigt eine spezielle
Tierhalter-Haftpflichtversicherung.
Häufig kommt es aber auch vor, dass man ein Pferd von einer
Reitschule ausleiht oder es von einem guten Bekannten für einen
Ausritt überlassen bekommt. Scheut das geliehene Pferd und werden
Passanten verletzt, ist der Reiter durch seine
Privat-Haftpflichtversicherung abgesichert.
Nicht unter deren Versicherungsschutz fallen allerdings
Haftpflichtansprüche, die der Tierhalter wegen Verletzungen des
Pferdes geltend macht.
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| RENTENBESCHEID | | Sofern aus dem unbefristeten Rentenbescheid eines Sozialversicherungsträgers klar hervorgeht, dass die vollständige Erwerbsunfähigkeit der versicherten Person allein medizinisch begründet ist, genügt dieser Bescheid in bestimmten Fällen zum Nachweis der Berufsunfähigkeit. |
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RENTENFONDS
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Investmentfonds, der die Anlegergelder
überwiegend in festverzinslichen Wertpapieren (Renten)
investiert.
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RENTENGARANTIEZEIT
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Ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, wird – sofern die
versicherte Person den Rentenbeginn erlebt – die vereinbarte
Rente mindestens bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit gezahlt,
unabhängig davon, ob die versicherte Person auch diesen Termin
erlebt.
Stirbt die versicherte Person nach Beginn der Rentenzahlung vor
Ablauf der Garantiezeit, so kann der Bezugsberechtigte anstelle der
Weiterzahlung der versicherten Rente die einmalige Kapitalzahlung
wählen.
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RENTENNIVEAU
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Das Rentenniveau errechnet sich aus dem
Verhältnis der Eck- oder Standardrente zum aktuellen
Durchschnittseinkommen. Es liegt heute bei etwa 70% des
durchschnittlichen Nettoeinkommens und soll nach den
Vorausberechnungen im Rahmen der letzten Rentenreformen 2001 bis
zum Jahre 2030 bei ca. 68% liegen.
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RENTENZAHLUNG
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Die Rentenzahlung erfolgt erstmals zum vereinbarten
Rentenzahlungsbeginn, wenn die versicherte Person den Ablauf der
Aufschubzeit erlebt. Sie kann monatlich, viertel-, halb- oder
jährlich ausgezahlt werden.
Die Rentenzahlung endet mit dem Tod der versicherten Person
spätestens mit dem Ablauf der Garantiezeit. Ist eine abgekürzte
Leibrente vereinbart, endet die Rentenzahlung mit dem im
Versicherungsschein genannten Ende der Leistungsdauer (abgekürzte
Leibrente), spätestens mit dem Tod der versicherten Person.
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RÜCKDATIERUNG
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Zurückverlegung des technischen Beginns,
also des Prämienzahlungszeitraumes, bei kapitalbildenden
Lebensversicherungen. Dadurch werden ein früheres Eintrittsalter
und somit günstigere Beiträge erreicht.
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Rückkaufswert
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Eine Kündigung der Lebens- oder Rentenversicherung ist nicht nur
mit dem Verlust des Versicherungsschutzes verbunden, sondern auch
mit finanziellen Nachteilen. Nicht bei allen Tarifen ist
ein Rückkaufswert auszuzahlen, sondern i.d.R. nur bei den
Tarifen, in denen ein Sparvorgang (Ansammlung einer
Erlebensfallsumme oder von Rentenkapital) vorgesehen ist.
Der Rückkaufswert entspricht nicht den eingezahlten Beiträgen. Für
die Berechnung des Rückkaufswertes werden die einmaligen Kosten des
Versicherungsvertrages kalkulatorisch auf 5 Jahre verteilt.
Hierdurch ist der Rückkaufswert in den Anfangsjahren geringer.
Zusätzlich kann für die Verschlechterung des
Versicherungskollektivs durch die Kündigung des Vertrages ein
Abschlag einbehalten werden. Bereits gutgeschriebene
Überschussanteile werden ungekürzt ausgezahlt.
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Fondsinfo |
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Congenial-Produktfamilie
MMD Strategieportfolios
Condor-Fonds-Union
CondorInvest-Universal
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Condor Leben |
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Condor Leben Die Condor Leben verfügt über ein auf die jeweiligen Kundenbedürfnisse ausgerichtetes Tarifwerk und über eine besondere Expertise in der betrieblichen Altersversorgung. |
Optima Pensionskasse |
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Optima Pensionskasse
Die
Optima Pensionskasse ist eine überbetriebliche
Versorgungseinrichtung für betriebliche Altersversorgung. Sie hat
ihr Angebot zielgerichtet auf die Bedürfnisse des Mittelstands und
auf tarifvertragliche Regelungen ausgerichtet.
zur
Website
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Condor Allgemeine |
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Condor Allgemeine
Die
Condor Allgemeine hat sich im Bereich der Schaden-, Unfall- und
Kraftfahrtversicherung neben dem Privatkundengeschäft ein
ergänzendes Standbein im gewerblichen Geschäft geschaffen.
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Condor Dienstleistung |
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Condor Dienstleistung Die Condor Dienstleistungs-GmbH (CDL) ist die Servicegesellschaft der Condor Versicherungen für den Geschäftsbereich betriebliche Altersversorgung (bAV). |
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