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Hier finden Sie allgemeine und spezielle Erläuterungen zu Versicherungsbegriffen.
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RAUB

Schäden durch Raub sind versichert. Ein Raub liegt vor, wenn

 

  • der Täter gegen den Versicherungsnehmer Gewalt anwendet, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten,
  • der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes verübt werden soll oder
  • dem Versicherungsnehmer versicherte Sachen weggenommen werden, während sein körperlicher Zustand infolge eines Unfalls oder infolge einer nicht selbst verschuldeten sonstigen Ursache beeinträchtigt und dadurch seine Widerstandskraft ausgeschaltet ist. Dem Versicherungsnehmer stehen Personen gleich, die mit seiner Zustimmung in der Wohnung anwesend sind.
 

REAKTIVIERUNG

Wenn keine Berufsunfähigkeit mehr besteht und der Versicherte wieder arbeiten kann, spricht man von einer Reaktivierung.
 

REITSPORT

Wer Halter eines Pferdes ist, benötigt eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung.

Häufig kommt es aber auch vor, dass man ein Pferd von einer Reitschule ausleiht oder es von einem guten Bekannten für einen Ausritt überlassen bekommt. Scheut das geliehene Pferd und werden Passanten verletzt, ist der Reiter durch seine Privat-Haftpflichtversicherung abgesichert.

Nicht unter deren Versicherungsschutz fallen allerdings Haftpflichtansprüche, die der Tierhalter wegen Verletzungen des Pferdes geltend macht.
 

RENTENBESCHEID

Sofern aus dem unbefristeten Rentenbescheid eines Sozialversicherungsträgers klar hervorgeht, dass die vollständige Erwerbsunfähigkeit der versicherten Person allein medizinisch begründet ist, genügt dieser Bescheid in bestimmten Fällen zum Nachweis der Berufsunfähigkeit.
 

RENTENFONDS

Investmentfonds, der die Anlegergelder überwiegend in festverzinslichen Wertpapieren (Renten) investiert.
 

RENTENGARANTIEZEIT

Ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, wird – sofern die versicherte Person den Rentenbeginn erlebt – die vereinbarte Rente mindestens bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit gezahlt, unabhängig davon, ob die versicherte Person auch diesen Termin erlebt.

 

Stirbt die versicherte Person nach Beginn der Rentenzahlung vor Ablauf der Garantiezeit, so kann der Bezugsberechtigte anstelle der Weiterzahlung der versicherten Rente die einmalige Kapitalzahlung wählen.

 

RENTENNIVEAU

Das Rentenniveau errechnet sich aus dem Verhältnis der Eck- oder Standardrente zum aktuellen Durchschnittseinkommen. Es liegt heute bei etwa 70% des durchschnittlichen Nettoeinkommens und soll nach den Vorausberechnungen im Rahmen der letzten Rentenreformen 2001 bis zum Jahre 2030 bei ca. 68% liegen.
 

RENTENZAHLUNG

Die Rentenzahlung erfolgt erstmals zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn, wenn die versicherte Person den Ablauf der Aufschubzeit erlebt. Sie kann monatlich, viertel-, halb- oder jährlich ausgezahlt werden.

 

Die Rentenzahlung endet mit dem Tod der versicherten Person spätestens mit dem Ablauf der Garantiezeit. Ist eine abgekürzte Leibrente vereinbart, endet die Rentenzahlung mit dem im Versicherungsschein genannten Ende der Leistungsdauer (abgekürzte Leibrente), spätestens mit dem Tod der versicherten Person.

 

RÜCKDATIERUNG

Zurückverlegung des technischen Beginns, also des Prämienzahlungszeitraumes, bei kapitalbildenden Lebensversicherungen. Dadurch werden ein früheres Eintrittsalter und somit günstigere Beiträge erreicht.
 

Rückkaufswert

Eine Kündigung der Lebens- oder Rentenversicherung ist nicht nur mit dem Verlust des Versicherungsschutzes verbunden, sondern auch mit finanziellen Nachteilen. Nicht bei allen Tarifen ist ein Rückkaufswert auszuzahlen, sondern i.d.R. nur bei den Tarifen, in denen ein Sparvorgang (Ansammlung einer Erlebensfallsumme oder von Rentenkapital) vorgesehen ist.


Der Rückkaufswert entspricht nicht den eingezahlten Beiträgen. Für die Berechnung des Rückkaufswertes werden die einmaligen Kosten des Versicherungsvertrages kalkulatorisch auf 5 Jahre verteilt. Hierdurch ist der Rückkaufswert in den Anfangsjahren geringer. Zusätzlich kann für die Verschlechterung des Versicherungskollektivs durch die Kündigung des Vertrages ein Abschlag einbehalten werden. Bereits gutgeschriebene Überschussanteile werden ungekürzt ausgezahlt.

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Condor Leben

Die Condor Leben verfügt über ein auf die jeweiligen Kundenbedürfnisse ausgerichtetes Tarifwerk und über eine besondere Expertise in der betrieblichen Altersversorgung.

 
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