Sonderausgaben sind private Ausgaben, die nicht in
wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer der 7 Einkunftsarten stehen
und daher weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten darstellen
dürfen.
Solche Privatausgaben sind nur dann von der
einkommenssteuerlichen Bemessungsgrundlage abziehbar, wenn das
Gesetz dies wegen der unvermeidbaren bzw. förderungswürdigen
Minderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des
Steuerpflichtigen ausdrücklich vorsieht. In anderen Fällen scheidet
ein Abzug in der Regel aus.
Sonderausgaben können grundsätzlich nur solche Aufwendungen
sein, die auf einer eigenen Verpflichtung des Steuerpflichtigen
beruhen und von ihm selbst entrichtet worden sind.
Der Sonderausgabenabzug erfolgt für das Kalenderjahr, in dem die
Aufwendungen geleistet worden sind.
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