Die Überschussanteile werden zur Bildung einer teildynamischen
Rente – bestehend aus einer zusätzlichen Rente (Grunderhöhung)
und einer Rentensteigerung (jährliche Rentenerhöhung) –
verwendet. Die Grunderhöhung bemisst sich in Prozent der gesamten
bei Beginn der Rentenzahlung fälligen Rente. Sie wird zusammen mit
der vertraglichen Rente gezahlt und bleibt so lange gleich, wie
sich die Überschussbeteiligung in dem Überschussverband, zu dem
Ihre Versicherung gehört, nicht ändert.
Zusätzlich zu der Grunderhöhung wird eine jährliche Erhöhung
gezahlt, die sich in Prozent der Vorjahresrente ohne die
Grunderhöhung bemisst. Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von
der zukünftigen Überschussentwicklung ab und sie ist daher
nicht für die gesamte Leistungsdauer garantiert. Sollte die
Überschussbeteiligung verringert werden, können sich – auch bei
Verträgen, zu denen bereits eine Leistung erbracht wird – die Höhe
der Grunderhöhung und der Prozentsatz der jährlichen Erhöhung in
unterschiedlichem Maße verringern.
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