Ist die Versicherungssumme niedriger als
der Versicherungswert, besteht eine Unterversicherung. Im
Schadenfall erhält der Kunde nur eine anteilige Entschädigung.
Wenn als Versicherungssumme ein Mindestbetrag
je Quadratmeter Wohnfläche (z.B. 600 Euro) vereinbart
ist, wird kein Abzug wegen einer möglichen Unterversicherung
vorgenommen (Unterversicherungsverzicht).
Ein Beispiel:
Bei einem Versicherungswert von 100.000
Euro wird eine Versicherungssumme von 80.000 Euro gewählt. Es
entsteht ein versicherter Schaden von 10.000 Euro. Die
Versicherungssumme wird bei der Entschädigungsberechnung um 10%
Vorsorge erhöht (88.000 Euro).
Der Kunde erhält aufgrund der bestehenden
Unterversicherung lediglich eine Entschädigung von 8.800 Euro. Die
verbleibenden 1.200 Euro muss er aus eigener Tasche
bezahlen.
Wenn Unterversicherungsverzicht vereinbart
ist, wird dem Kunden dieser Schaden in voller Höhe erstattet.
|