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Basis-Rente - Altersvorsorge mit Pfändungsschutz

26.06.2008 | Hamburg

 

  • Einkünfte Selbstständiger sind bei Insolvenz unbeschränktem Pfändungszugriff ausgesetzt
  • Basis-Rente sichert im Fall der Fälle eine Grundlage für die Altersvorsorge
  • BUZ-Retter gewährt zusätzliche Absicherung bei Zahlungsschwierigkeiten

 

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist eine Entscheidung fürs Leben und bedarf sorgfältiger Überlegung. Dabei sollten Existenzgründer und Unternehmer berücksichtigen, dass selbst Vermögenswerte, die sie für ihre Altersvorsorge vorgesehen haben, keinem Pfändungsschutz unterliegen, sollte das Unternehmen erfolglos sein und Zahlungsunfähigkeit eintreten. Ausgenommen sind nur Altersvorsorgeverträge, die den besonderen Anforderungen der Zivilprozessordnung (ZPO) genügen. Eine Basis-Rente erfüllt diese Bestimmungen immer und ist daher ideal, um das Altersvorsorgevermögen in Höhe der Pfändungsfreigrenzen vor den Folgen einer Insolvenz zu schützen. Die Condor Versicherungsgruppe bietet die Basis-Rente zudem mit einem zusätzlichen BU-Schutz bei Zahlungsschwierigkeiten.


Vollständige Pressemitteilung (PDF | 134 KB)

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