26.06.2008 | Hamburg
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Einkünfte Selbstständiger sind bei
Insolvenz unbeschränktem Pfändungszugriff ausgesetzt
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Basis-Rente sichert im Fall der Fälle
eine Grundlage für die Altersvorsorge
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BUZ-Retter gewährt zusätzliche
Absicherung bei Zahlungsschwierigkeiten
Der Schritt in die Selbstständigkeit ist
eine Entscheidung fürs Leben und bedarf sorgfältiger Überlegung.
Dabei sollten Existenzgründer und Unternehmer berücksichtigen, dass
selbst Vermögenswerte, die sie für ihre Altersvorsorge vorgesehen
haben, keinem Pfändungsschutz unterliegen, sollte das Unternehmen
erfolglos sein und Zahlungsunfähigkeit eintreten. Ausgenommen sind
nur Altersvorsorgeverträge, die den besonderen Anforderungen der
Zivilprozessordnung (ZPO) genügen. Eine Basis-Rente erfüllt diese
Bestimmungen immer und ist daher ideal, um das
Altersvorsorgevermögen in Höhe der Pfändungsfreigrenzen vor den
Folgen einer Insolvenz zu schützen. Die Condor Versicherungsgruppe
bietet die Basis-Rente zudem mit einem zusätzlichen BU-Schutz bei
Zahlungsschwierigkeiten.
Vollständige Pressemitteilung (PDF | 134
KB)
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