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Betriebliche Altersversorgung sichert steuerliche Vorteile bei Einmalumwandlungen

08.01.2009 | Hamburg

 

  • Hohe Einmalumwandlungen können bei Condor über die Unterstützungskasse in die betriebliche Altersversorgung fließen
  • Unternehmen profitieren von einem Liquiditätsvorteil
  • Keine hohe Steuerlast für Empfänger von Tantiemen und Leistungsvergütungen


Einmalzahlungen vom Arbeitgeber werden häufig im ersten Quartal des Jahres entrichtet. Leistungsvergütungen bei Angestellten oder Tantiemen bei Gesellschafter-Geschäftsführern und Führungskräften sind oftmals ein nicht unwesentlicher Teil des Jahresgehalts. Doch die Auszahlung muss vom Empfänger meist mit sehr hohen Steuersätzen versteuert werden. Für das Unternehmen bedeutet sie einen in der Regel ungünstigen Liquiditätsabfluss.

"Eine Alternative ist die Umwandlung der Sonderzahlung in eine betriebliche Altersversorgung (bAV). Mit unserem Konzept-E bieten wir ein attraktives Produkt - sowohl für das Unternehmen als auch für den Angestellten bzw. den Gesellschafter-Geschäftsführer", sagt Johann Prost, Geschäftsführer der Condor Dienstleistungs-GmbH.

 

Vollständige Pressemitteilung (PDF | 221 KB)

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Die Condor Dienstleistungs-GmbH (CDL) ist die Servicegesellschaft der Condor Versicherungen für den Geschäftsbereich betriebliche Altersversorgung (bAV).

 
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