08.01.2009 | Hamburg
- Hohe Einmalumwandlungen können bei Condor
über die Unterstützungskasse in die betriebliche Altersversorgung
fließen
- Unternehmen profitieren von einem
Liquiditätsvorteil
- Keine hohe Steuerlast für Empfänger von
Tantiemen und Leistungsvergütungen
Einmalzahlungen vom Arbeitgeber werden häufig im ersten Quartal des
Jahres entrichtet. Leistungsvergütungen bei Angestellten oder
Tantiemen bei Gesellschafter-Geschäftsführern und Führungskräften
sind oftmals ein nicht unwesentlicher Teil des Jahresgehalts. Doch
die Auszahlung muss vom Empfänger meist mit sehr hohen Steuersätzen
versteuert werden. Für das Unternehmen bedeutet sie einen in der
Regel ungünstigen Liquiditätsabfluss.
"Eine Alternative ist die Umwandlung der Sonderzahlung in eine
betriebliche Altersversorgung (bAV). Mit unserem Konzept-E bieten
wir ein attraktives Produkt - sowohl für das Unternehmen als auch
für den Angestellten bzw. den Gesellschafter-Geschäftsführer", sagt
Johann Prost, Geschäftsführer der Condor Dienstleistungs-GmbH.
Vollständige Pressemitteilung (PDF | 221 KB)
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