18.05.2009 | Hamburg
Sonne und Wind locken viele
Surfbegeisterte auf die Bretter. Mit Geschwindigkeiten von bis zu
100 Stundenkilometern und waghalsigen Sprüngen fegen Kitesurfer
über das Wasser. Kollisionen sind - vor allem für ungeübte Sportler
- oft unvermeidlich.
Was viele nicht wissen: Von Kitern und anderen Surfern verursachte
Personenschäden werden meist nicht durch die private
Haftpflichtversicherung abgedeckt. "Surfer haften in voller Höhe.
Bei Personenschäden kann dies massive Schadenersatzansprüche zur
Folge haben, wenn der Betroffene beispielsweise nach dem Unfall
arbeitsunfähig wird", weiß Günter Neumann, Abteilungsleiter für
Sach-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen der Condor
Versicherungsgruppe.
Vollständige Pressemitteilung (PDF | 37
KB)
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