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Teures Vergnügen: Kitesurfer oft ohne Haftpflichtschutz

18.05.2009 | Hamburg

 

  • Folgenschwere Unfälle auf Seen und an Badestränden
  • Privat-Haftpflichtversicherungen decken Kiteunfälle oft nicht ab

 

Sonne und Wind locken viele Surfbegeisterte auf die Bretter. Mit Geschwindigkeiten von bis zu 100 Stundenkilometern und waghalsigen Sprüngen fegen Kitesurfer über das Wasser. Kollisionen sind - vor allem für ungeübte Sportler - oft unvermeidlich.

Was viele nicht wissen: Von Kitern und anderen Surfern verursachte Personenschäden werden meist nicht durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. "Surfer haften in voller Höhe. Bei Personenschäden kann dies massive Schadenersatzansprüche zur Folge haben, wenn der Betroffene beispielsweise nach dem Unfall arbeitsunfähig wird", weiß Günter Neumann, Abteilungsleiter für Sach-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen der Condor Versicherungsgruppe.

Vollständige Pressemitteilung (PDF | 37 KB)

 

 

 

 

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Die Condor Allgemeine hat sich im Bereich der Schaden-, Unfall- und Kraftfahrtversicherung neben dem Privatkunden- und gewerblichen Geschäft ein ergänzendes Standbein in den industriellen Sach- sowie in den Technischen Versicherungen geschaffen.

 
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