18.08.2009 | Hamburg
- Neupreisentschädigung für Pkws bis zu 24
Monate nach Erstzulassung
- Marderbissschäden und deren Folgen auch in
der Teilkasko voll abgesichert
- Grobe Fahrlässigkeit im
Versicherungsschutz inbegriffen
Die Anfang 2009 eingeführte Abwrackprämie
von 2.500 Euro veranlasst bis heute viele Deutsche, ihren alten Pkw
zu verschrotten und in den Kauf eines Neuwagens zu investieren. Die
gemeldeten Neuzulassungen sind in diesem Jahr um 16 Prozent
gegenüber dem Vorjahr gestiegen.
Doch Fahrer eines Neuwagens sollten auch an einen entsprechenden
Versicherungsschutz denken: Denn im Falle eines Unfalls mit
Totalschaden wird Neuwagenbesitzern oftmals nur der sogenannte
Zeitwert des Fahrzeug erstattet.
"Bei uns ist ein Neuwagen bis zu 24 Monate neu und wir erstatten in
diesem Zeitraum den Neupreis des Wagens", sagt Gunnar Rutz, Leiter
der Kraftfahrtabteilung bei der Condor Versicherungsgruppe.
Vollständige Pressemitteilung (PDF | 38 KB)
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