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Neupreisentschädigung sichert Neuwagenwert nach einem Unfall

18.08.2009 | Hamburg

 

  • Neupreisentschädigung für Pkws bis zu 24 Monate nach Erstzulassung
  • Marderbissschäden und deren Folgen auch in der Teilkasko voll abgesichert
  • Grobe Fahrlässigkeit im Versicherungsschutz inbegriffen 

 

Die Anfang 2009 eingeführte Abwrackprämie von 2.500 Euro veranlasst bis heute viele Deutsche, ihren alten Pkw zu verschrotten und in den Kauf eines Neuwagens zu investieren. Die gemeldeten Neuzulassungen sind in diesem Jahr um 16 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen.

Doch Fahrer eines Neuwagens sollten auch an einen entsprechenden Versicherungsschutz denken: Denn im Falle eines Unfalls mit Totalschaden wird Neuwagenbesitzern oftmals nur der sogenannte Zeitwert des Fahrzeug erstattet.

"Bei uns ist ein Neuwagen bis zu 24 Monate neu und wir erstatten in diesem Zeitraum den Neupreis des Wagens", sagt Gunnar Rutz, Leiter der Kraftfahrtabteilung bei der Condor Versicherungsgruppe.

 

Vollständige Pressemitteilung (PDF | 38 KB)

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Die Condor Allgemeine hat sich im Bereich der Schaden-, Unfall- und Kraftfahrtversicherung neben dem Privatkundengeschäft ein ergänzendes Standbein im gewerblichen Geschäft geschaffen.

 
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